Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der Nichteinhaltung der unten aufgeführten Aspekte.
Inhalt nicht zugänglich
Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nichteinhaltung des RD 1112/2018:
Möglicherweise gibt es auf dem Portal Inhalte in anderen Sprachen, bei denen der Sprachwechsel nicht korrekt gekennzeichnet ist
Reine Audio-Multimedia-Elemente haben keine Alternative
Es gibt Videos ohne Untertitel
Es gibt Textinhalte ohne ausreichenden Kontrast
Es ist zu erkennen, dass die Schärfe in einigen Fällen nicht das erforderliche Mindestkontrastverhältnis erreicht
In einigen Fällen kann es zu inhaltlichen Überschneidungen kommen
Unverhältnismäßige Belastung:
Nicht anwendbar.
Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:
Es kann Dokumente im PDF-Format geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 30. Mai 2023 erstellt.
Die Methode, die für diese Erklärung verwendet wurde, war eine Selbstbewertung, die vom Unternehmen selbst mit Unterstützung des IRA-Tools (Accessibility Review Report) der Beobachtungsstelle für Zugänglichkeit durchgeführt wurde.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 30. Mai 2023.
Bemerkungen und Kontaktangaben
Mitteilungen über Anforderungen an die Zugänglichkeit
Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a der RD 1112/2018) machen, wie z. B.:
einen möglichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Website zu melden.
andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt zu übermitteln.
jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag bezüglich der Zugänglichkeit der Website über das Kontaktformular dieser Website.
Die Mitteilungen werden von dem zuständigen Unternehmen entgegengenommen und bearbeitet.
Zugängliche Informationsanfragen und Beschwerden
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage einreichen:
eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
eine Anfrage für zugängliche Informationen in Bezug auf:
Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3 Absatz 4 ausgeschlossen sind
Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen
In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.
Bewerbungsverfahren
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, der Betroffene mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegten Anforderungen entspricht, kann der Betroffene eine Beschwerde einreichen. Ebenso kann eine Beschwerde eingeleitet werden, wenn er keine Antwort erhalten hat.
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegte Beschwerdeverfahren kann über diesen Link eingeleitet werden.
Optionaler Inhalt
Die Website:
wurde in Übereinstimmung mit den aktuellen Normen und Vorschriften in Bezug auf die Zugänglichkeit gestaltet und entspricht den in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definierten Prüfpunkten der Priorität 2 (AA)
ist optimiert für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Edge, Firefox, Safari und Opera
ist so konzipiert, dass sie in jeder Auflösung und auf jedem Desktop, Tablet oder Mobilgerät korrekt angezeigt wird (responsive Design)
wurde mit HTML5 als Auszeichnungssprache und CSS 3 Style Sheets für das Design erstellt
Darüber hinaus werden die Inhalte laufend überprüft und überarbeitet, um ihre Interpretation zu erleichtern und die Navigation durch das Webportal zu verbessern.